Scheinselbständigkeit

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft JARIVA bietet Schutz vor Scheinselbständigkeit.


Der relevante Unterschied:

Für unsere Wettbewerber ist die Vermittlung von IT-Freiberuflern ein reines Maklergeschäft.
Demgegenüber sind IT-Freelancer der Genossenschaft JARIVA Gesellschafter ihres eigenen Vermittlungsunternehmens.
Aus rechtlicher Sicht ist dieser Punkt relevant, entkräftet er doch gleich mehrere der Kriterien, die zur Überprüfung von Scheinselbständigkeit herangezogen werden.
Justiziare unserer großen Kundenunternehmen stützen diese Ansicht. Ihren Einkaufsabteilungen empfehlen sie deshalb, in Zweifelsfällen Freiberufler über die Genossenschaft JARIVA zu beschäftigen.
Wenn Sie zu dem Thema mehr erfahren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.